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erfolgreiche
Titelüberwachung =
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TITELÜBERWACHUNG IM LANGZEITINKASSO

Mit unserem Langzeitinkasso schöpfen Sie die Möglichkeiten von bisher unrealisierten Forderungen mit uns aus.

Ihre Forderungen sind bereits tituliert und abgeschrieben? Mit unserer Titelüberwachung behalten wir Ihre Ansprüche im Fokus und sorgen in vielen Fällen doch noch für eine Realisierung. Wenn es sein muss bis zu 30 Jahre lang.

Das Besondere: Das Kostenrisiko für die gesamte Bearbeitung übernehmen wir. Unsere Vergütung ist rein erfolgsorientiert.

Ihre Ansprüche bleiben im Fokus

Für die Realisierung Ihrer austitulierten oder ausgeklagten Forderungen greifen wir auf ein umfangreiches und bewährtes
Maßnahmenbündel zurück. Unser Ziel ist, Ihrem Schuldner die Präsenz seiner alten Verpflichtung permanent vor Augen zu führen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Denn häufig im Leben ändert sich die Einkommens- oder Vermögenssituation. Das registrieren wir in der Titelüberwachung. Zahlungen können dann wieder realisiert werden.

Es kommt darauf an präsent zu sein, wenn sich die Finanz- oder Lebenssituation geändert hat.

Voraussetzung für die Auftragserteilung

Ihrem Überwachungsauftrag fügen Sie die Original Titel oder Urteile bei. Diese werden für evtl. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen benötigt. Desweiteren sind evtl. vorhandene Kostenfeststellungsbescheide, Kostenbelege von Gerichten und Gerichtsvollziehern aus zurückliegenden erfolglosen Zwangsvollstreckungen beizufügen. Wenn auf die Gesamtforderung bereits Teilzahlungen geleistet wurden, müssen diese mit Betrag und Zahlungsdatum mitgeteilt werden.

Anschriftenermittlung inklusive

Gerade bei alten Titeln sind aktuelle Anschriften der Schuldner selten bekannt. Die Ermittlung von zustellfähigen Adressen steht deshalb häufig schon am Anfang einer Titelüberwachung.
CRIF betreibt eine eigene Adressermittlungsgesellschaft. Auf diese Services greifen wir zurück, um Adressen aktuell zu halten. Kann in der CRIF – Datenbank eine neue Anschrift nicht ermittelt werden, erfolgt eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt.

Bonitätsmonitoring

Unsere Inkassobearbeitung besitzt eine vollelektronische Schnittstelle zur CRIF – Auskunftsdatenbank. CRIF ist eine der führenden Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland und verfügt über rund 56 Mio. Daten zu Privatpersonen sowie 4,5 Mio. Unternehmen in Deutschland. Aus dem amtlichen Schuldnerverzeichnis hat CRIF rund 9 Mio. harte Negativmerkmale gespeichert, darüber  hinaus sind rund 6,4 Mio. Inkassodaten und Zahlungserfahrungen bekannt.
Mit diesem Wissen sind wir in der Lage, die aktuelle Bonitäts- und Finanzsituation von Schuldnern zuverlässig einzuschätzen, um Zeitpunkt und Art von zielführenden Aktivitäten festzulegen.

Permanente Kontaktaufnahme

Um die Forderung präsent zu halten, erhält Ihr säumiger Kunde in regelmäßigen Abständen Zahlungserinnerungen, Zahlungsvorschläge und Beratungsangebote für eine Zahlungsabwicklung von uns. Zeitpunkte, Art des Kontaktes und Wording werden durch unsere Best Practice – Methodik festgelegt und regelmäßig überarbeitet. Dabei spielt u.a. das Bonitätsmonitoring eine wichtige Rolle.
Mit der permanenten Kontaktaufnahme stellen wir Anschriftenänderungen kurzfristig fest und können unmittelbar reagieren.

Ratenzahlungsmanagement

Zu den Kernaufgaben zählt ein professionelles Ratenzahlungsmanagement inkl. der Zahlungsüberwachung, Verbuchung und Ratenerinnerung.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Wenn sich Schuldner nicht als kooperativ erweisen und z.B. Ratenzahlungsangebote ignorieren, kann die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sinnvoll sein.

Wir verifizieren die aussichtsreichste Zwangsvollstreckungsmethode. Das kann z.B. ein typischer Gerichtsvollzieherauftrag oder eine Konto- oder Gehaltspfändung sein.

Interview mit Stefan Puers,
Teamleiter „Titelüberwachung“
über Erfolgsstrategie und Erfolgsquoten

Meine persönliche Motivation besteht darin, Erfolgserlebnisse zu schaffen, sowohl auf Seiten der Auftraggeber als auch auf Seiten der Schuldner.

Telefonische Verhandlungen

In der Titelüberwachung ist der telefonische Kontakt mit Schuldnern ein wichtiger Erfolgsfaktor.

Wir setzen an dieser Stelle erfahrene Mitarbeiter mit Lebenserfahrung und Empathie ein, um auf die individuelle Einkommens- und Lebenssituation zugeschnittene Ratenzahlungsvereinbarungen oder andere zielführende Lösungen zu erreichen.

Wichtig ist uns stets ein fairer und wertschätzender Dialog mit den Betroffenen. Dazu gehört auch die unmittelbare Erreichbarkeit seines festen Ansprechpartners; kein Callcenter, keine langen Warteschleifen.

Schuldner können uns auch in unseren Geschäftsräumen persönlich besuchen.

Leistungsübersicht in der Titelüberwachung

  • Fallübergabe mit Originaltitel
  • Plausibilitäts- und Sichtprüfung
  • Einbuchung aller Forderungs- und Kostenpositionen
  • Bonitäts-, und InsO-prüfung (B2B+B2C)
  • Verjährungsprüfung
  • Handelsregister-, Haftungsprüfung
  • Minderjährigkeitsprüfung
  • Telefonnummernanreicherung für das Telefoninkasso
  • Adressermittlung/ Anfrage Einwohnermeldeamt
  • tägliche Aktualisierung der Bonitätsdaten
  • Einträge aus dem Schuldner- und Insolvenzregister
  • Generierung eines Inkasso-Scores zur Festlegung von Folgemaßnahmen
  • Ermittlung neuer zustellfähiger Anschriften
  • eigene CRIF-Adressermittlungsgesellschaft
  • Anfragen beim Einwohnermeldeamt
  • Regelmäßige Zahlungserinnerungen und Ratenzahlungsvorschläge
  • Regelmäßige Beratungsangebote für persönliche Abstimmung von individuellen Zahlungslösungen
  • Best-Practice-Methodik
  • Telefonische Verhandlungen Outbound und Inbound
  • Fester Ansprechpartner für Schuldner
  • Zahlungserinnerungen
  • Ratenzahlungsvorschläge
  • Recherche der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Vereinbarung befristeter oder unbefristeter Ratenzahlungen
  • Zahlungsüberwachung, Verbuchung und Erinnerung
  • Vereinbarung von Vergleichen, falls sinnvoll und gewünscht
  • Verifizierung der Zwangsvollstreckungsmethoden, z.B.:
  • Antrag auf Durchführung der Mobiliarvollstreckung nach §808 ff ZPO
  • Antrag auf Durchführung d. Forderungsvollstreckung nach §828 ff ZPO
  • Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802a ff ZPO
  • Dauerüberwachung bis zur endgültigen Verjährung oder bis  zum Untergang der Forderung, z.B. bei Insolvenz